Im Rahmen eines transparenten Konsumenten-Services bieten wir Ihnen nachfolgend alle relevanten Informationen an.
Womit können wir Ihnen weiterhelfen?
Sie erreichen uns telefonisch unter: +49 201 102-1111
zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 21:00 Uhr
Samstag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Lowell Financial Services GmbH
Am EUROPA-CENTER 1b
45145 Essen
Nehmen Sie am besten sofort Kontakt mit unserer entsprechenden Tochtergesellschaft auf, die den Vorgang bearbeitet. Die Kontaktdaten sowie Ihr Aktenzeichen finden Sie auf dem Anschreiben, welches Sie erhalten haben. Sollte Ihnen kein Anschreiben bekannt sein, so finden Sie die entsprechenden Angaben wie Aktenzeichen und zuständige Sachbearbeiter auf dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid unten rechts.
In einem ersten Gespräch werden wir dann versuchen, Ihre Fragen zum Vorgang des Mahn- und Vollstreckungsbescheides zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für die offene Forderung zu finden.
Wenn eine Forderung einmal tituliert ist, d. h. der Gläubiger einen gerichtlichen Titel erwirkt hat, dann ist diese Forderung noch 30 Jahre vollstreckbar. Ein gerichtlicher Titel ist zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, Versäumnisurteil oder ein Kostenfestsetzungsbeschluss.
Bei einer Zwangsvollstreckung hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine offenen rechtskräftig titulierten Forderungen mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen. Zwangsmaßnahmen, die einem Konsumenten gegenüber durchgesetzt werden können, sind unter anderem die Sachpfändung, Konto- oder Einkommenspfändung und das Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
Mit einer gemeinsamen Lösung können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen meistens abgewendet oder ruhend gestellt werden. Dabei hilft unsere verantwortliche Tochtergesellschaft Ihnen gerne weiter und findet im Gespräch eine individuelle Lösung.
Unsere Tochtergesellschaft möchte mit Ihnen gemeinsam eine Rückzahlungsvereinbarung treffen, die Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst ist. Ihr Einkommen ist dabei eine entscheidende Grundlage. Schließlich möchten Gläubiger und die zuständige Tochtergesellschaft sicherstellen, dass die vereinbarten Ratenzahlungen Ihre Mittel nicht in unangemessener Weise überschreiten.
Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit unserer zuständigen Tochtergesellschaft in Verbindung. Oft kann durch eine Einmalzahlung und eine anschließende Ratenvereinbarung die Pfändung ruhend gestellt werden. Werden die vereinbarten Raten jedoch nicht fristgemäß geleistet, so lebt die Pfändung wieder auf.
Bei einer eidesstattlichen Versicherung bzw. Abgabe einer Vermögensauskunft legt der Konsument im Zuge einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme seine gesamten Vermögensverhältnisse offen und versichert die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt.
Die Abgabe einer falschen Vermögensauskunft kann unter Umständen gem. § 156 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein.
Nein, die eidesstattliche Versicherung / Vermögensauskunft stellt nur eine Übersicht über Ihre derzeitige finanzielle Situation dar. Sie können trotzdem eine Rate mit unserer entsprechenden Tochtergesellschaft vereinbaren, damit die Forderung nicht durch Zinsen und Kosten weiter ansteigt.
Als Drittschuldner wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die an den Konsumenten selbst eine Forderungen zu leisten hat. Beispielsweise hat der Konsument gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Lohnforderungen. Die Lohnforderung kann ein Gläubiger pfänden und einziehen.
Wird beispielsweise dem Arbeitgeber auf Antrag des Gläubigers ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt und damit die Pfändung des Lohns bewirkt, wird der Arbeitgeber damit zum Drittschuldner. Nach Zustellung hat der Drittschuldner zwei Wochen Zeit, um eine Drittschuldnererklärung abzugeben.
Der Drittschuldner hat zu erklären,
Wenn der Arbeitgeber Drittschuldner der Forderung ist, dann muss der Familienstand, die Steuerklasse und eine eventuelle Unterhaltspflicht sowie das durchschnittliche Einkommen mitgeteilt werden. In der Drittschuldnererklärung soll der Gläubiger erkennen können, inwieweit seine Pfändung Aussicht auf Erfolg hat.
Kommt der Drittschuldner seiner Auskunftspflicht überhaupt nicht, unvollständig oder zu spät nach oder gibt er eine falsche Erklärung ab, haftet er dem Gläubiger gegenüber für den daraus entstandenen Schaden. Der Anspruch auf die Abgabe der Drittschuldnererklärung ist hingegen nicht einklagbar.
Offene Forderungen, die durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen Schuldtitel nach § 794 Zivilprozessordnung (z.B. Vollstreckungsbescheid) festgestellt worden sind, können einen Eintrag bei der SCHUFA zur Folge haben.
Nachdem die Forderung vollständig bezahlt worden ist, meldet unsere Tochtergesellschaft der SCHUFA die Erledigung. Die Löschung der personenbezogenen Daten bei der SCHUFA erfolgt entsprechend "der Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018" des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." taggenau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung.
Durch die Bearbeitung einer Forderung, die nicht gezahlt wurde, entstehen dem Gläubiger Kosten für die Abwicklung durch ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt. Diese Kosten sowie die anfallenden Zinsen muss der Konsument dem Gläubiger als Verzugsschaden erstatten.
Viele Unternehmen geben die Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen an einen spezialisierten Finanzdienstleister ab. Nicht jedes Unternehmen kann die Abwicklung solcher Forderungen selbst übernehmen. Die Lowell Group ist bei der Übernahme von Forderungen immer um eine angemessene Lösung für alle Beteiligten bemüht.
Sie haben bei Entstehung der Forderung eine Bürgschaftserklärung unterzeichnet. Daher sind Sie als Bürge ebenso zur Zahlung der Forderung verpflichtet wie der Konsument selbst.
Es können weitere Kosten und Zinsen anfallen. Durch regelmäßige Zahlungen werden diese aber vermieden oder sogar gesenkt.
Ja, grundsätzlich muss jeder Konsument dem Gläubiger den Schaden, den er durch seine Nichtzahlung bzw. verspätete Zahlung verursacht hat, als Verzugsschaden erstatten. Hierzu gehören auch Inkassokosten.
Ja, die Forderung kann in wirtschaftlich angemessenen Raten gezahlt werden. Um diesen Rahmen für Sie festlegen zu können, benötigt unsere Tochtergesellschaft aber weitere Informationen über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Daher ist es wichtig, dass Sie sich sofort nach Eingang eines Aufforderungsschreibens oder Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides an unsere zuständige Tochtergesellschaft wenden.
Bitte informieren Sie unsere entsprechende Tochtergesellschaft umgehend. Sie wird dann mit Ihnen gemeinsam eine Lösung für die aktuelle Situation finden.
Durch die Zahlung von Kleinstraten zeigen Sie dem Gläubiger Ihren Willen, die Angelegenheit zu klären. Bei regelmäßiger Zahlung kann der Gläubiger Ihnen mit einem Zins- und Kostenstopp oder sogar einem Vergleich entgegenkommen.
Ja. Sie können jederzeit höhere Zahlungen leisten und so zu einem schnellen Abtragen der Forderungen in Ihrem Sinne beitragen.
Im Regelfall schon. Ehepartner haften in den meisten Fällen gesamtschuldnerisch, daher ist jeder Ehepartner, auch nach einer Scheidung, für die gemeinsam begründeten Schulden verantwortlich. Etwaige Ausnahmen sind von Ihnen geltend zu machen.
Die Privatinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer Privatperson. Es wird oft auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet.
Das Insolvenzverfahren dient dazu, bei Zahlungsunfähigkeit eines Insolvenzschuldners das vorhandene Vermögen zu verwerten und den Erlös gleichmäßig an die Gläubigerinnen und Gläubiger zu verteilen. Außerdem wird redlichen Insolvenzschuldnern Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Um Ihre Privatinsolvenz zukünftig berücksichtigen zu können, benötigen wir zur weiteren Prüfung den Eröffnungsbeschluss und den Beschluss über die erteilte Restschuldbefreiung. Bitte senden Sie diesen unserer entsprechenden Tochtergesellschaft per Post oder Fax zu.
Bitte übergeben Sie der zuständigen Schuldnerberatungsstelle alle Ihnen vorliegenden Unterlagen. Die Schuldnerberatungsstelle wird uns unter Angabe der zuständigen Tochtergesellschaft sowie Ihres Aktenzeichens selbst anschreiben. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, dass Sie eine derartige Stelle aufsuchen werden. So können weitere unnötige Kosten vermieden werden.
Titulierte Forderungen von insolventen Unternehmen sind nicht Bestandteil der Insolvenzmasse, sondern gehören zum insolvenzfreien Vermögen und müssen daher in jedem Fall gezahlt werden.
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