Welche Schulden sind in Deutschland vererbbar?

Erhalten Sie Antwort auf die Frage, welche Schulden vererbbar sind. Wir informieren Sie, wie man das Erben von Schulden vermeiden kann.

Die Nachricht vom Tod eines geliebten Menschen trifft uns immer unvorbereitet. Neben der Trauer um den Verlust bleiben oft praktische Fragen und Unklarheiten zurück.

Inmitten der Trauer müssen sich Hinterbliebene dann oft auch noch mit finanziellen Belangen auseinandersetzen. Viele fragen sich in dieser Situation: Muss ich jetzt etwa auch noch die Schulden des Verstorbenen begleichen? Kann ich überhaupt abschätzen, wie hoch diese sind? Und wie kann ich verhindern, am Ende selbst in die Überschuldung zu rutschen?

Solche Sorgen sind in dieser schwierigen Zeit eine zusätzliche Belastung. Niemand sollte nach dem Todesfall eines nahestehenden Menschen auch noch mit der Angst vor dem finanziellen Ruin leben müssen.

Es gibt glücklicherweise Möglichkeiten, sich vor einer unkalkulierbaren Haftung zu schützen. Durch Ausschlagung der Erbschaft oder die Beantragung einer Nachlassverwaltung oder eines Nachlassinsolvenzverfahrens lässt sich das Risiko von Altlasten minimieren oder ganz ausschließen.

Dieser Artikel möchte Licht ins Dunkel der Erbenhaftung bringen. Er erklärt verständlich die Grundlagen und zeigt verlässliche Wege auf, wie Sie sich vor einer finanziellen Überforderung durch vererbte Schulden wirkungsvoll schützen können.

Lassen Sie uns nun einen genaueren Blick auf dieses emotional wie monetär bedeutsame Thema werfen.

Welche Schulden sind vererbbar?

In Deutschland können sowohl Vermögen als auch Schulden vererbt werden. Dies geschieht automatisch und betrifft alle Arten von Verbindlichkeiten. Gemeinsame Schulden müssen von überlebenden Schuldnern beglichen werden.

Man unterscheidet zwischen grundsätzlich erbbaren Schulen sowie Schulden, die nicht vererbbar sind, sowie verjährten Schulden.

Grundsätzlich vererbbare Schulden

Welche schulden sind vererbbar — Grundsätzlich erben die Erben alle Verbindlichkeiten, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Dies umfasst:

  • Kredite, Darlehen, Bürgschaften,
  • Leasing- und Mietverträge,
  • Öffentlich-rechtliche Steuer-, Gebühren- und Abgabenverbindlichkeiten,
  • Forderungen aus Kaufverträgen,
  • Mietrückstände,
  • Aufgelaufenen Heim- und Krankenhauskosten,
  • Schadensersatzansprüche Dritter,
  • Unterhaltsrückstände,
  • sowie weitere Verbindlichkeiten.

Welche Schulden sind nicht vererbbar?

Nicht vererbbar sind Schulden, die im Zeitpunkt des Todes bereits verjährt sind.

Auch persönlich gegen den Erben gerichtete Straf- oder Schadensersatzschulden sind nicht vererbbar.

Nicht vererbbare Schulden im Überblick:

  • Schulden, die im Zeitpunkt des Todes bereits verjährt sind.
  • Persönlich gegen den Erben gerichtete Straf- oder Schadensersatzschulden sowie Unterhaltsforderungen für Zeiträume nach dem Tod.

Trotzdem gilt:

  • Den Nachlass sorgfältig prüfen.
  • Gegebenenfalls anwaltlichen Rat einholen.
  • Es lassen sich nicht alle Schuldenkategorien pauschal ausschließen.
  • Grundsatz: Erben haften für Erblasserschulden.

Welche Schulden sind nicht vererbbar — es lässt sich die Gruppe der nicht vererbbaren Schulden zwar eingrenzen. Eine gewisse Unsicherheit und das Risiko einer Haftung bleiben für Erben aber bestehen. Professioneller Rechtsbeistand ist daher essentiell.

Zeitliche Begrenzung der Erbenhaftung

Eine weitere Ausnahme von der Vererbung bilden Schulden, die im Zeitpunkt des Erbfalls bereits verjährt waren. Die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland beträgt 3 Jahre, bei titulierten Forderungen 30 Jahre. Es kann unter Umständen die Einrede der Verjährung erhoben werden.

Ausschluss persönlicher Forderungen

Forderungen, die ausschließlich und persönlich gegen den Erblasser geltend gemacht werden können, werden nicht vererbt. Hierzu zählen beispielsweise Strafen, die der Erblasser selbst verursacht hat oder unter Umständen Schadensersatzforderungen aus unerlaubten Handlungen des Erblassers sowie laufende Unterhaltsschulden aus Unterhaltspflichten.

Vermeidung der Haftung für Schulden

Möchten Erben die persönliche Haftung für die Schulden des Erblassers vermeiden, haben sie mehrere Optionen:

1. Ausschlagung der Erbschaft

Die einfachste Variante ist, die Erbschaft auszuschlagen. Dies muss innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Wochen seit Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Allerdings geht damit auch der Verzicht auf den Erbteil einher – Erben können sich nicht nur die „Rosinen“ herauspicken.

Die Ausschlagung erfolgt durch einen einfachen Antrag, der nicht begründet werden muss. Minderjährige oder unter Betreuung stehende Erben müssen durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten werden.

2. Anordnung einer Nachlassverwaltung

Die Anordnung einer Nachlassverwaltung ist eine Möglichkeit, die Erbschaft zu verwalten und die Schulden zu begleichen. Hierbei wird die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses durch eine neutrale, gerichtlich bestellte Person übernommen, den Nachlassverwalter.

Dieser wird auf Antrag der Erben vom zuständigen Nachlassgericht eingesetzt und handelt dann treuhänderisch in ihrer Vertretung. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die Erfassung und Sicherung der Erbmasse, die Prüfung von Schulden sowie deren Regelung aus den herangezogenen Nachlasswerten.

Somit entfällt für die Erben selbst die Verantwortung für die Begleichung der Erblasserschulden. Der Nachlassverwalter tilgt diese aus dem vorhandenen Vermögen und nimmt anschließend die Verteilung des verbleibenden Erbteils an die Erben vor. Diese Option schützt die Erben daher recht zuverlässig vor einer persönlichen Haftung für die Schulden.

Die Nachlassverwaltung sollte möglichst umgehend beantragt werden, da die Erben ansonsten für neu hinzukommende Forderungen uneingeschränkt haften. Sie erfolgt durch einen Antrag beim Nachlassgericht und der Bestellung eines neutralen, gerichtlich kontrollierten Nachlassverwalters.

3. Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens

Die Beantragung einer Nachlassinsolvenz ist eine weitere Möglichkeit, die Schulden aus der Erbschaft zu begleichen und die Erbenhaftung auf den Nachlass zu beschränken. In einem Nachlassinsolvenzverfahren werden die Schulden des Erblassers durch einen Insolvenzverwalter festgestellt und nach Möglichkeit getilgt. Dieser regelt alle Forderungen von Gläubigern zentral über das Insolvenzverfahren. Der große Vorteil für Erben ist, dass ihre Haftung durch diesen Prozess rechtlich auf den Wert der geerbten Vermögenswerte beschränkt wird.

Sie müssen also nicht mehr mit ihrem Privatvermögen für noch offene Erblasserschulden geradestehen, sobald der Nachlass aufgebraucht ist. Dies schützt Erben sehr zuverlässig vor einer persönlichen Überschuldung durch einen Erbfall.

Die zügige Beantragung einer solchen Nachlassinsolvenz ist daher oft der beste Weg, das finanzielle Risiko einer Erbschaft mit unklarer Verschuldungslage vom Start weg zu begrenzen und die persönliche Haftung der Erben zu begrenzen.

4. Dürftigkeitseinrede

Die Erben können aber auch, wenn der Nachlass nicht werthaltig oder überschuldet ist, die Haftung auf den Nachlass beschränken. Dann muss der Erbe nicht mit seinem eigenen Vermögen haften. Hierzu muss er die vorgenannte Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Ist die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens mangels einer ausreichenden Erbmasse nicht möglich oder wird die Nachlassverwaltung aus diesem Grund aufgehoben oder das Insolvenzverfahren eingestellt, kann die Dürftigkeitseinrede erhoben werden. Damit verweigert man die Befriedigung eines Nachlassgläubigers insoweit, als der Nachlass nicht ausreicht um diesen zu bezahlen. D.h. der Erbe hat den Gläubigern des Erblassers zwar den vorhandenen (dürftigen) Nachlass zur Verfügung zu stellen. Er haftet aber nicht mehr mit seinem Privatvermögen.

5. Schuldenerlass durch Gläubiger

Teilweise zeigen sich Gläubiger, denen der Erblasser noch Geld schuldete, kulant und erlassen die Forderungen ganz oder teilweise. Dies kommt besonders bei kleineren Summen vor, da den Unternehmen die Kosten des Forderungseinzugs zu hoch wären.

Aber auch bei größeren Beträgen sind Ratenzahlungen, Stundungen oder prozentuale Erlasse keine Seltenheit. Der teilweise Forderungsverzicht sollte aus Nachweisgründen vertraglich zwischen Erben und Gläubiger fixiert werden.

Somit bietet der Versuch, mit den Gläubigern eine einvernehmliche Einigung über Schuldenerlasse zu erzielen, gute Chancen, die Erblasserschulden erheblich zu reduzieren und so finanzielle Risiken von den Erben abzuwenden.

Woher weiß ich, ob ich Schulden erbe?

Schulden erben vermeiden — das ist das Ziel vieler Hinterbliebener. Es ist ratsam, dass sich Erben nach dem Tod des Erblassers so schnell wie möglich einen Überblick über dessen Vermögens- und Schuldenverhältnisse verschaffen. Dies kann durch Prüfung der Konten und Einsicht in vorhandene Unterlagen erfolgen.

Weiterhin ist es auch zu empfehlen, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen. Rechtsexperten können die Situation bewerten und über vererbbare Schulden aufklären. Sie prüfen dazu z. B. Kredite, Darlehens- und Leasingverträge sowie die Steuersituation.

Somit lässt sich das Risiko von vererbten Schulden durch Einsicht in vorhandene Verträge und Unterlagen des Verstorbenen sowie eine professionelle Beratung recht sicher einschätzen. Potenzielle Erben sollten dies nach Kenntnis von der Erbschaft dringend veranlassen, um sich vor einer unkalkulierbaren Haftung zu schützen. Gibt es Anzeichen für Schulden, sind spezielle Schutzmaßnahmen ratsam.

Schulden erben ablehnen — geht das?

Grundsätzlich haften Erben für die Schulden des Erblassers. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu verhindern. Erben können alternativ zur Ausschlagung der Erbschaft die Erbschaft auch annehmen, aber die Haftung für die Schulden beschränken. Dies kann unter anderen durch eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz geschehen.

Bei einer Nachlassverwaltung wird die Abwicklung durch eine neutrale, gerichtlich bestellte Person übernommen, die die Schulden aus der Erbmasse tilgt. Die Erbenhaftung wird so faktisch ausgeschlossen. Noch umfassender ist der Schutz bei einer Nachlassinsolvenz. Hierbei wird auch die Haftung auf den Nachlasswert begrenzt.

Neben diesen Optionen können sich die Erben auch rechtlich beraten lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen. Ein Spezialist für Erbrecht kann die beste Vorgehensweise empfehlen, um eine persönliche Haftung der Erben zu vermeiden.

Schulden erben vermeiden — Ihre Zukunft schützen

Bei Lowell sind wir uns bewusst, dass die Nachricht vom Tod eines Angehörigen und damit dem Anfall einer Erbschaft oft von Trauer, Überforderung und Unsicherheit begleitet wird.

Insbesondere wenn absehbare Schulden die Erbschaft belasten, können nahestehende Menschen durch die Haftungsrisiken in Existenznöte geraten.

Wir finden für jeden Einzelfall eine faire, nachhaltige Lösung im Dialog mit allen Beteiligten. Kontaktieren Sie uns gerne.