Zwischen Forderung und Durchsetzung: die Zwangsvollstreckung

Erfahren Sie alles zum Thema Zwangsvollstreckung. Wir erklären, was eine Zwangsvollstreckung ist und wie Widerspruch eingelegt werden kann.

Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtlicher Prozess, der vielen Menschen Unbehagen bereitet. Wenn der Gerichtsvollzieher zum Termin bittet und es keine Möglichkeit gibt, die Forderung zu zahlen, bleibt einem meist kein anderer Weg. Das Wort an sich ist mit vielen negativen Emotionen behaftet, allerdings braucht man keine Angst vor einer solchen Situation zu haben.

Es ist entscheidend zu verstehen, wie eine Zwangsvollstreckung abläuft und warum sie überhaupt passiert, um souverän mit solchen Situationen umzugehen. Es ist ein staatliches Verfahren, mit dem der Gläubiger seinen titulierten zivilrechtlichen Anspruch gegenüber einem Schuldner durchsetzen kann. Meist ist es die einzige Möglichkeit, den Schuldner zur Bezahlung zu bewegen, wenn auf Erinnerungen und Mahnungen vom Gläubiger keine Reaktion erfolgt.

Was ist eine Zwangsvollstreckung?

Eine Zwangsvollstreckung kann beantragt werden, wenn ein Gläubiger mit staatlicher Hilfe versucht, eine ausstehende Forderung durchzusetzen, nachdem alle anderen Mittel erfolglos waren. Bis es zu einer Zwangsvollstreckung kommen kann, ist es jedoch ein weiter Weg. Am Anfang steht immer eine unbezahlte Rechnung, woraufhin Zahlungserinnerungen und Mahnungen ignoriert wurden. Wenn auf den Mahnbescheid auch nicht reagiert wird, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt. Nach Eintritt der Rechtskraft dieses Vollstreckungsbescheids wird die Zwangsvollstreckung per Brief angekündigt.  

Dieser rechtliche Prozess ermöglicht es dem Gläubiger, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Schuld des säumigen Schuldners einzutreiben. Meist dreht sich eine Zwangsvollstreckung dabei um Geldforderungen. Es kann aber auch die Herausgabe von Sachen oder die Vornahme bestimmter Handlungen vollstreckt werden.

Zwangsvollstreckung einfach erklärt:

Im Kern bedeutet Zwangsvollstreckung, dass eine gerichtliche Entscheidung es dem Gläubiger erlaubt, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um u. a. das geschuldete Geld einzutreiben oder Eigentum heraus zu verlangen. Dies erfolgt, nachdem ein rechtskräftiger Titel, wie beispielsweise ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, vorliegt.  Dabei stehen dem Schuldner verschiedene Rechtsmittel offen, gegen die Zwangsvollstreckung vorzugehen, einschließlich der sofortigen Beschwerde, der Vollstreckungserinnerung und der Vollstreckungsabwehrklage.

Eine Zwangsvollstreckung kann ausschließlich von einem staatlichen Organ ausgeführt werden, wie dem Gerichtsvollzieher. Dieser ist zum Empfang von Geldern, der Informationseinholung über die Vermögenswerte und Vereinbarung von Ratenzahlungen sowie der Abnahme einer Vermögensauskunft zuständig.

Was sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen?

Die Maßnahmen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung können vielfältig sein. Dabei handelt es sich meist um eine Sachpfändung oder eine Forderungspfändung. Die Forderungspfändung betrifft Lohn, Gehalt, Rente oder auch Miteinnahmen, während die Sachpfändung Wertgegenstände betrifft. Bei der Sachpfändung versucht der Gerichtsvollzieher die Forderung durch Bargeld oder auch nach Beschlagnahme durch das Versteigern von Schmuck, Antiquitäten oder anderen Gegenständen zu tilgen.

Bei der Sachpfändung darf der Gerichtsvollzieher nur Sachen pfänden, die nicht zu einer „bescheidenen Lebensführung“ gehören. Das heißt, dass Möbel, Küchengeräte, Kleidung und unter Umständen auch das Auto unberührt bleiben. Auch Smartphones und Computer sind oft nicht pfändbar, wenn diese nachweislich beruflich genutzt werden.

Diese Maßnahmen sollen zur Befriedigung der Forderungen des Gläubigers führen.

Reagieren und das Gespräch suchen

Wer seine Schulden nicht bezahlen kann oder einen triftigen Grund (Personenverwechslung, Zahlungsschwierigkeiten, persönliche Lebensumstände) sieht, die Rechnung nicht zu bezahlen, sollte mit dem Gläubiger und ggf. dem beauftragten Inkassounternehmen reden. Dabei ist es egal, ob bereits die Zwangsvollstreckung eingeleitet worden ist. Wenn Sie als Schuldner erklären, warum Sie die offene Forderung nicht bezahlen wollen oder können, kann man aktiv nach einer Lösung suchen, anstatt die Probleme zu ignorieren. Die meisten Gläubiger sind eher zu Kompromissen bereit, wenn man ihnen die aktuelle finanzielle Situation erläutert, anstatt einfach nur die Zahlungen einzustellen.

Generell gilt es zu handeln. Wenn der Gläubiger nicht weiß, warum Sie die offene Forderung nicht bezahlen und alle Aufforderungen und Mahnungen von Ihnen ignoriert werden, bleibt dem Gläubiger keine andere Wahl, als eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.

In schwierigen finanziellen Situationen ist offene Kommunikation entscheidend. Selbst wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, sollten Schuldner den Dialog mit ihren Gläubigern suchen. Erklären Sie Ihre finanzielle Lage oder etwaige Gründe, die dazu geführt haben, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Ein offener Austausch eröffnet die Möglichkeit, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und die Angelegenheit zu klären.

In jedem Fall gilt: Handeln Sie proaktiv. Durch das frühzeitige Aufnehmen des Gesprächs und das Einbringen Ihrer Perspektive können viele Missverständnisse vermieden und mögliche Lösungen gefunden werden.

Fazit

Die Zwangsvollstreckung mag einschüchternd erscheinen, doch Verständnis und rechtzeitiges Handeln können den Prozess erleichtern. Im Zweifelsfall ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Denken Sie daran, dass es Lösungen und Rechtsmittel gibt, um Ihre Rechte zu wahren.

Der beste Weg ist dabei immer der Dialog. Suchen Sie nicht nur das Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher, sondern auch mit ihrem Gläubiger bzw. dem ggf. beauftragten Inkassounternehmen. Erklären Sie, warum Sie offene Forderung bislang nicht bezahlt haben, auch wenn es schwierig ist, sich Fehler selber einzugestehen. Meist sind Gläubiger und Gerichtsvollzieher zu einer Ratenzahlung bereit oder bieten Ihnen eine Stundung an, wenn Sie eine finanzielle Notsituation haben, die bald überwunden werden wird.

Darüber hinaus sollte ihnen bewusst sein, dass Sie auch bei einer Zwangsvollstreckung Rechte haben. Der Gerichtsvollzieher wird nicht all Ihr Bargeld und Ihre Möbel mitnehmen, sodass Sie in einer leeren Wohnung sitzen werden. Es gibt unpfändbare Gegenstände, die Sie zum Leben und Arbeiten benötigen und auch Ihr Einkommen ist bis zu einem Freibetrag geschützt. Sie können dabei auch zu jeder Zeit mit uns in Kontakt treten und unser freundliches Team hilft Ihnen in ihrer speziellen Situation weiter beim Abbau von Schulden.