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In Krisenzeiten ist unter Geschäftspartnern vor allem eines gefragt: Solidarität.

Die globale Wirtschaft steht vor einer der größten Herausforderung der Geschichte. Corona-bedingt sind erneut viele Betriebe geschlossen, doch Miet-, Personal- und Betriebskosten laufen weiter.

In Krisenzeiten ist unter Geschäftspartnern vor allem eines gefragt: Solidarität.

Besonders die Fitnessbranche hat unter der Corona-Krise schwer zu leiden, aber auch Privatpersonen haben es aktuell nicht einfach. Da stellt sich die Frage, wie man in diesen Zeiten mit offenen Forderungen umgehen soll. Sicher ist, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt, Solidarität und verantwortungsbewusstes Handeln nun besonders gefragt sind.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie spüren viele Unternehmen die Schockwellen der Corona-Pandemie und geraten plötzlich in Zahlungsnot. Das eigene Forderungsmanagement spielte bei vielen Unternehmen in den langen Jahren des wirtschaftlichen Ausschwungs eine eher untergeordnete Rolle. Mit der Krise rückt diese Thematik nun stärker in den Fokus, denn ein konsequentes aber auch umsichtiges Forderungsmanagement und die Sicherung von berechtigten Zahlungsansprachen sind in dieser besonderen Lage essenziell. Die Unterstützung eines erfahrenen Inkassodienstleisters kann dabei helfen, tragfähige Lösungen mit säumigen Zahlern zu finden und dabei die Kundenbeziehung nicht unnötig zu belasten. Besonders jetzt kommt es darauf an, gute Geschäftsbeziehungen nachhaltig zu sichern um die Krise möglichst unbeschadet zu überstehen. Fitnessstudios sind von der Corona-Krise besonders hart betroffen. Durch die Schließung der Betriebe und verweigern einige Mitglieder sogar ihre Monatsbeiträge. Solche Ausfälle haben einen negativen Einfluss auf die Liquidität eines Studios und können im Extremfall zur Zahlungsunfähigkeit des Studiobetreibers führen. Liquiditätsreserven sind in der aktuellen Lage wichtiger denn je und können die Existenz von Betrieben sichern und durch die Krise retten. Doch was tun, wenn keine finanziellen Reserven vorhanden sind und somit nicht ausreichende Polster um diese Zeiten erfolgreich zu überbrücken? In einer solchen Situation ist ein Blick auf die eigene Unternehmensbilanz und die überfälligen Bestands- und Altforderungen sehr hilfreich.

Der Verkauf offener Forderungen an einen professionellen Dienstleister kann ein gezieltes Instrument zur schnellen Steigerung der eigenen Eigenkapitalquote werden und somit die Existenz des Studios trotz Corona-Krise sichern. Mit einer Kapitalerhöhung durch den Verkauf von Bestandsforderungen werden dem Studiobetreiber liquide Mittel zugeführt, die zur Tilgung der fälligen Verbindlichkeiten genutzt werden können. Eine solche Maßnahme eignet sich optimal um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken und die Existenz des eigenen Betriebes zu sichern.

Forderungsmanagement heißt auch Verantwortung.

Kurzarbeit, Einnahmeausfälle oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes sind Auswirkungen der Corona-Krise. Die Folge: Verbraucher haben nicht mehr Genug Geld in der Haushaltskasse um alle laufenden Rechnungen begleichen zu können. Sollten Verbraucher also aufgrund der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, ist es wichtig, dass sie zu allererst und möglichst zeitnah mit dem jeweiligen Unternehmen oder Inkassobüro Kontakt aufnehmen und über die Zahlungsschwierigkeiten informieren. Bei Lowell wurden bereits solidarische und kooperative Hilfsangebote entwickelt um auf die individuellen Bedürfnisse der Konsumenten eingehen zu können. Neben der Vereinfachung bei der Abschließung von Ratenzahlungsvereinbarungen bieten unsere Kolleginnen und Kollegen über alle Kommunikationskanäle hinweg eine umfassende Beratung für Betroffene.  

„In der aktuellen Zeit der ökonomischen Unsicherheit ist für uns bei Lowell klar, dass wir als Inkassounternehmen besondere Verantwortung tragen, mitfühlend agieren und mit dem Konsumenten gemeinsam eine individuelle Lösung finden wollen“, so Markus Krummen, Geschäftsführer der Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG.  

Inkassodienstleister agieren in einem sensiblen Umfeld – nicht nur in Krisenzeiten

Inkassodienstleister agieren nicht nur in Krisenzeiten in einem sensiblen Umfeld, sondern immer. Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange und Interessen der Konsumenten folgt schon aus der Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger, den Inkassoprozess so zu gestalten, dass die Kundenbindung auch weiterhin aufrechterhalten bleibt. Aktuell gibt es im Forderungsmanagement jedoch noch keine rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen, die dediziert auf die Schutzbedürftigkeit von Konsumenten abzielen. Als schutzbedürftiger Konsument werden Schuldner bezeichnet, die aufgrund einer schwerwiegenden beeinträchtigenden Situation aktuell oder andauernd nicht in der Lage sind zu zahlen, da sie sich in einer seelischen, körperlichen oder finanziellen Notlage befinden. Um ihr Wohlergehen zu unterstützen, hat sich die Lowell Group für eine einheitliche Richtlinie als Grundlage zum ethisch-sozialen Umgang mit schutzbedürftigen Konsumenten entschieden. Wenn sich also aus der vorangegangenen Kommunikation herausstellt, dass ein Konsument schutzbedürftig sein könnte, wir das Inkassoverfahren individuell geprüft und falls notwendig, dementsprechend angepasst. Eine solche Anpassung passiert dabei stets aufgrund einer intensiven Einzelfallbewertung.
 

Pandemie bisher kein Verschuldungstreiber für Privathaushalte

Laut einer aktuellen Untersuchung der Inkassowirtschaft hat die Pandemie in Deutschland bisher zu keinem größeren Anstieg von Zahlungsausfällen bei Verbrauchern geführt. Viele Konsumenten konnten Altverbindlichkeiten sogar abbauen. Somit ist die befürchtete Pleite-Welle bei den Privathaushalten bisher ausgeblieben. Dass so viele Konsumenten alte Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern und Inkassodienstleistern abbauen konnten, liegt insbesondere am „Lockdown“. Somit hat eine große Zahl an Verbrauchern die erzwungene Ruhe genutzt, um sich einen Überblick über ihre finanzielle Situation zu verschaffen. Durch geplatzte Urlaube und ausgefallene Großveranstaltungen haben viele das vorhandene Geld genutzt, um alte Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Zahl überschuldeter Privatpersonen hat sich somit insgesamt um 69.000 Personen auf 6,85 Millionen verringert.1

Nichts desto trotz ist die aktuelle Tendenz lediglich ein Bruchteil des Gesamtbildes der aktuellen Situation. Zwar gibt es viele Verbraucher, die bis heute gut durch die Krise gekommen sind, nichts desto trotz steht diesen die Anzahl der weiterhin stark betroffenen gegenüber. Auch im zweiten Lockdown des Jahres 2020 sind erneut die Menschen stark betroffen, die die nennenswerte Teile ihres Einkommens durch einen 450-Euro-Job finanziert haben. Für die Betroffenen greift kein Kündigungsschutz, kein Kurzarbeitergeld und es gab kaum staatliche Unterstützung. Gläubiger und Inkassodienstleister versuchen diese Fälle bestmöglich durch mehr Kulanz und Entgegenkommen bei Zahlungsvereinbarungen aufzufangen. So geht aus den aktuellen Daten des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) hervor, dass Konsumenten im vergangenen halben Jahr dreimal häufiger ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, als im Vergleichszeitraum davor. Die Pandemie wirkt sich somit bei der Mehrheit finanziell bis heute kaum aus, bei einigen Verbrauchern dafür umso dramatischer. 

 

Die Sorge vor einer Insolvenzwelle in Deutschland wächst

Aus der ersten Krise scheint Deutschland zunächst und nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Stützungsmaßnahmen der Regierung noch einmal erfolgreich heraus gekommen zu sein. Der zweite Lockdown des Jahres führt jedoch erneut zu starken Einschnitten in das Wirtschaftsleben.  Der vermeintlich positive Befund der sinkenden Überschuldungsquote ist somit kein Zeichen der Entspannung. Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung zeigen, dass finanziell gut abgesicherte Verbraucher Einkommensausfäll kompensieren können – es gibt jedoch eine Vielzahl an Konsumenten die keine oder nur geringe finanzielle Reserven haben. Genau das sind die Betroffenen, die sich in der aktuellen Lage nun verschulden müssen. Neben den Überschuldungsfällen erwarten Experten ebenfalls einen hohen Nachholbedarf bei den Verbraucherinsolvenzverfahren. Das würde einen zusätzlichen Anstieg der Überschuldungsfälle führen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den vergangenen Monaten, erlaubte es den Unternehmen, trotz Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit weiter arbeiten zu können. Diese Regelung hat somit das Ausmaß der Krise für die Betriebe kaschiert. Zwar ist die Zahlungsunfähigkeit heute wieder ein Grund, beim Insolvenzgericht antreten zu müssen, die Überschuldung ist jedoch weiterhin für einen Insolvenzantrag ausgesetzt. 

Inkasso heißt Verantwortung – das gilt nicht nur in der aktuellen Krise, sondern immer. Doch besonders jetzt stehen in der Inkassobranche verantwortliches Handeln, Solidarität und Fairness an erster Stelle.

Ausführliche Informationen über die Dienstleistungsangebote der Inkasso Becker Wuppertal- Part of Lowell Group erhalten Sie unter: www.lowellgroup.de

 

 1Quelle: Statistisches Bundesamt