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Konsumenten tragen die Kosten des Mahnverfahrens
Auch wenn die Rechtmäßigkeit von Forderungen festgestellt und womöglich ein vollstreckbarer Titel erwirkt worden ist, heißt das noch lange nicht, dass Konsumenten ihre Forderung auch zahlen. Das gilt für Forderungen mit und ohne vollstreckbarem Titel gleichermaßen. In diesem Bereich ist Michael Bestgen (?) zuhause. In der vierten Folge der Podcast-Reihe „Inkasso erklärt“ erläutert er, wie Lowell vorgeht, wenn über Jahre hinweg nicht gezahlt wird. Oft sind Konsumenten verzogen und können nicht ermittelt werden. Dann wird regelmäßig nach der neuen Adresse recherchiert. Oder Konsumenten finden eine neue Arbeit und können wieder zahlen. In diesen Situationen meldet sich ein Inkassodienstleister dann wieder, um den Konsumenten zur Zahlung seiner Schulden zu bewegen. Was Michael Bestgen ganz wichtig ist: Lowell fällt nicht mit der Tür ins Haus, übt keinen Druck aus. Im kooperativen Gespräch lassen sich leichter Vereinbarungen finden als in der Konfrontation. Denn nicht allen Konsumenten ist klar, dass sie die Kosten des Mahnverfahrens tragen. Am liebsten sind dem erfahrenen Forderungsmanager aber die Konsumenten, die von sich aus Gespräche und Vergleichszahlungen anbieten. Das erspart allen Beteiligten viel Aufwand, Mühe und Kosten.