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Senkung der Umsatzsteuersätze

Informationen zum Umgang mit der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 bei Lowell und den deutschen operativen Lowell Gesellschaften.

Senkung der Umsatzsteuersätze

Der Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni 2020 beschlossen, die Umsatzsteuer befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wie folgt abzusenken:

-     Standard-Steuersatz Absenkungen von 19% auf 16%
-     Ermäßigter Steuersatz Absenkung von 7% auf 5%

Ziel der Bundesregierung ist die Binnennachfrage und die Wirtschaft zu stärken und somit die Folgen der Corona-Krise für Verbraucher und Unternehmen abzumildern.
Die befristete Absenkung der Umsatzsteuer hat an verschiedenen Punkten Auswirkungen auf unsere Zusammenarbeit im Rahmen des Forderungsmanagements oder Forderungskaufes. Im Folgenden möchten wir Sie darauf hinweisen, welche Sachverhalte hiervon betroffen sind und wie wir als Lowell hiermit umgehen werden. Die folgenden Ausführungen und Umsetzungshinweise gelten für alle deutschen Lowell Gesellschaften.
 

Treuhandinkasso

Geltendmachung von Inkassokosten
Lowell stellt Gläubigern für die Geltendmachung von offenen Forderungen Inkassokosten (auch Inkassogebühren genannt) in Rechnung. Diese Inkassokosten sind umsatzsteuerpflichtig. Sofern der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, werden diese Inkassokosten Konsumenten  gegenüber als Verzugsschaden inkl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Alle zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 gebuchten Inkassokosten werden Gläubigern gegenüber mit 16% Umsatzsteuer berechnet, sofern der Gläubiger nicht zum Vorsteuerabzug berechtig ist. Somit enthalten während dieser Zeit die Inkassokosten Konsumenten gegenüber ebenfalls lediglich 16% Umsatzsteuer. Die enthaltene Umsatzsteuer wir in unseren Inkassomahnschreiben transparent dargestellt und aufgeschlüsselt.

Bei Gläubigern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden Inkassokosten auch weiterhin netto, also ohne Umsatzsteuer an den Konsumenten weiterbelastet.
Informationen hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung von Gläubigern werden jeweils im ersten Inkassomahnschreiben im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten transparent dargestellt.

Mandantenabrechnung
Alle Rechnungen von Lowell, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen enthalten, wie Inkassokosten oder Erfolgsprovisionen, werden mit Rechnungsdatum ab dem 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit 16% Umsatzsteuer ausgestellt.Teil- oder Vorschussrechnungen werden zunächst mit dem zum jeweiligen Rechnungsdatum gültigen Umsatzsteuersatz abgerechnet. Sofern zum Zeitpunkt der Schlussrechnung ein zur Teil- oder Vorschussrechnung abweichender Umsatzsteuersatz gilt, findet dieser sodann für die gesamte Leistung Anwendung.


Forderungskauf, Factoring, umsatzsteuerpflichtige Factoringleistung
Sofern Forderungsankäufe durch Lowell als umsatzsteuerpflichtige Factoringleistung gelten (z.B. bei Fälligkeit <90 Tage zum Zeitpunkt des Ankaufes) gilt für Ankäufe in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der abgesenkte Umsatzsteuersatz von 16%.Bei Forderungsankäufen, die nicht als umsatzsteuerpflichtige Factoringleistung gelten, gibt es keine Veränderung zum bisherigen Vorgehen.

Sofern Sie noch offene Fragen oder Anmerkungen zu den ausgeführten Informationen haben, richten Sie diese bitte schriftlich an ust2020@lowellgroup.de.