Datenmanagement

Adressermittlung

Die Adressermittlung dient dem Zweck der Personen- oder Schuldnersuche, wenn die Kundenadresse nicht mehr aktuell ist und somit beispielsweise bestellte Waren und insbesondere Rechnungen und Mahnungen nicht zustellbar sind.

Was ist die Adressermittlung?

„Unbekannt verzogen“ – diesen Vermerk fürchtet jedes Unternehmen auf nicht zugestellte Rechnungen und Mahnungen. Gerade im Online-Handel kommt es häufig vor, dass bestellte Produkte bereits geliefert, aber die Rechnung noch nicht bezahlt ist. Spätestens nach dem ersten Post-Rückläufer sollten Gläubiger die Aktualität der Adresse überprüfen lassen.

Die Adressermittlung ist nötig bei:

  • Briefen und Paketen mit dem Hinweis „unbekannt verzogen“
  • nicht zustellbarer bestellter Ware
  • nicht zustellbaren Rechnungen und Mahnungen

Auch beim Versand von Kundenkatalogen und -prospekten ist eine Adressermittlung sinnvoll, um hohe Kosten durch Rückläufer bei falschen oder alten Anschriften zu vermeiden.

 

Wie funktioniert die Adressermittlung?

Eine professionelle Adressermittlung über ein Inkassodienstleister dauert nur wenige Tage, die Trefferquote liegt üblicherweise zwischen 60 und 90 Prozent. Die Schuldner- oder Personensuche kann nur von Firmen, Freiberuflern und Gewerbebetreibern beantragt werden. Das berechtigte Interesse wie etwa offene Forderungen sind Voraussetzung für die Adressermittlung durch ein Inkassounternehmen.

Die professionelle Ermittlung von Adressen beziehungsweise Personen und Schuldnern erfolgt in der Regel durch:

  • Prüfung von Rechtschreibung und Postleitzahl
  • Vergleich in existierenden Adressdatenbanken
  • Abgleich mit Insolvenzdatenbanken und Datenbanken in Wirtschaftsauskunfteien
  • Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt – kurz EMA
  • Identitätsprüfung
  • wiederkehrende Überprüfungen

Übrigens: Bonitätsprüfung, Mahnwesen, Forderungsmanagement und Adressvalidierung gehören häufig ebenfalls zu den Leistungen von Inkassounternehmen.

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