Liquidität

Offenes Factoring

Beim offenen Factoring wird der Konsument (Schuldner) über die Forderungsabtretung informiert. Er weiß also, dass er den noch offenen Betrag nicht an den Gläubiger zu zahlen hat, sondern an den sogenannten Factor. Das Gegenteil zum offenen Factoring nennt man stilles Factoring.

Das offene Factoring in der Praxis

Entscheidet sich der Gläubiger für das offene Factoring, also dafür, seine Forderungen von einem Factoring-Unternehmen eintreiben zu lassen, hat er das dem Schuldner anzuzeigen. Einmalig erhält der Konsument ein sogenanntes Notifikationsschreiben. Gleichzeitig befindet sich auf der Rechnung nicht mehr die Bankverbindung des Gläubigers, sondern die der Factoring-Gesellschaft. Zudem trägt die Rechnung den folgenden Hinweis: „Mit schuldbefreiender Wirkung ist ausschließlich an den Factor zu zahlen“.

Haben sich in der Vergangenheit aufgrund dieser Hinweise viele Unternehmen noch gescheut, offenes Factoring durchzuführen, ist das mittlerweile anders. Factoring ist in der heutigen Zeit eine gängige und etablierte Finanzierungsform geworden. Wer dennoch Bedenken hat, kann auf das stille Factoring zurückgreifen. Hierbei wird der Konsument nicht über den Verkauf der Forderung informiert.

 

Die Vorteile des offenen Factorings

Offenes Factoring kann nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner kein Abtretungsverbot vereinbart wurde. Für Factoring-Unternehmen bietet das offene Factoring entscheidende Vorteile:

  • Durch das Offenlegen der Abtretung an einen Factor entsteht eine hohe Transparenz und damit verbunden ein geringeres Risiko.
  • Das offene Factoring verursacht im Gegensatz zum stillen Factoring weniger Kosten. Dies ist auf einen kleineren Administrationsaufwand zurückzuführen, zum anderen auf ein professionelles Rechnungs- und Mahnwesen.
  • In Kombination mit einem Full-Service-Verfahren wird die Buchhaltung von Unternehmen entscheidend entlastet.

Weitere Inhalte aus Liquidität:

Liquidität

Liquidität

Liquidität

Bonität