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VoP - Verification of Payee

Die Empfängerüberprüfung macht Überweisungen noch sicherer
Mit der neuen EU-Verordnung zur Empfängerüberprüfung (englisch „Verification of Payee (VoP)”) müssen Banken ab 09.10.2025 vor jeder SEPA-Überweisung in sekundenschnelle prüfen, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen sofort und automatisch angezeigt. Sie können die Überweisung fortsetzen, korrigieren oder abbrechen. Ziel ist es, Fehlüberweisungen zu vermeiden und Betrug zu erschweren – damit ist das Überweisen noch einmal sicherer.

Die Empfängerüberprüfung kann 4 verschiedene Ergebnisse haben:

  • Angaben stimmen überein: Sie können die Überweisung beruhigt freigeben.
  • Angaben stimmen nahezu überein: Ihnen wird der Name der Inhaberin bzw. des Inhabers des Kontos mit der von Ihnen angegebenen IBAN angezeigt. Ist der vorgeschlagene Name korrekt? Dann übernehmen Sie den Namen und geben Sie die Überweisung frei. Sonst prüfen Sie bitte die Angaben nochmal.
  • Angaben stimmen nicht überein: Es gibt eine große Abweichung und Sie erhalten auch keinen korrigierten Namensvorschlag. Prüfen Sie bitte die Angaben nochmal.
  • Abgleich aktuell nicht verfügbar: Ein Abgleich zwischen Namen und IBAN der Empfängerin oder des Empfängers ist aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich. 


Stimmen Sie mit der Empfängerin oder dem Empfänger ab, welche Angaben Sie hinterlegen sollten, um Verzögerungen zu vermeiden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.