Joint Venture

Ein Joint Venture wird von zwei unabhängigen Unternehmen gegründet und geführt. Durch eine einfache Übersetzung (Joint= gemeinsam, Venture= Risiko) wird das Prinzip des Joint Venture deutlich.

Im Wesentlichen geht es um die Zusammenführung von Stärken und die Ausfaltung von Machtpotenzialen auf zwei oder mehrere Unternehmen.

Typische Unterscheidungsmerkmale im Joint Venture sind die Kooperationsform, die Branchenausrichtung und die Kapitalbeteiligung.

Ein horizontales Joint Venture liegt vor, wenn die Kooperationspartner in derselben Branche tätig sind. Wenn die Kooperationspartner in unterschiedlichen Bereichen agieren besteht ein vertikales Joint Venture.

Unterscheidung nach Kooperationsformen

  • Equity Joint Venture
  • Contractual Joint Venture

 

Equity Joint Venture

Das Equity Joint Venture ist die klassische Form eines Joint Ventures. Mindestens zwei Unternehmen gründen ein gemeinsames Unternehmen mit einer eigenen Rechtsform.

 

Contractual Joint Venture

Das Contractual Joint Venture beschreibt einen Zusammenschluss von Unternehmen auf vertraglicher Basis, somit wird kein rechtlich eigenständiges Unternehmen gegründet.

 

Durch das Joint Venture kann es einen positiven Einfluss auf diese Bereiche geben:

  • Intensivierung des Know-hows
  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen
  • Steigerung des Bekanntheit Grades
  • Bewältigung von Herausforderungen
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Reduzierung finanzieller Verluste

 

Bei einem Joint Venture sollten folgende Umstände vermieden werden:

  • Langwierige Verhandlungen bei Konflikten
  • Deadlock bei Meinungsverschiedenheiten
  • Internationale Joint Ventures (ggf. kann es einen Transferstopp geben)
  • Abfluss von Know-How (evtl. Verbreitung von internen Informationen)

Die Rahmenbedingungen eines Joint Ventures werden vertraglich festgehalten. Der Zweck ist hierbei die gemeinsame Realisierung eines Ziels.