Forderungsmanagement

Zession

Eine Zession ist eine Forderungsabtretung oder Sicherungsabtretung. Dabei ändert sich das Schuldverhältnis, indem die Forderung an einen neuen Gläubiger übertragen wird. Der Zedent (Abtretender) verkauft also die Forderung an den sogenannten Zessionar (Abtretungsempfänger). Der Drittschuldner muss somit die offene Schuld nun an den neuen Inhaber der Forderung bezahlen.

Der Ablauf eines Zessionsverfahrens

Eine Forderung kann nur dann abgetreten werden, wenn eine Quantifizierbarkeit besteht. Sprich, wenn sie einen eindeutig festzustellenden Wert besitzt. Sofern es sich um eine inhaltlich ändernde oder unpfändbare Forderung handelt, ist eine Zession nicht möglich. Und so könnte ein Zessionsverfahren aussehen:

  • Firma Meier verkauft an Firma Müller Waren im Wert von 10.000 Euro.
  • Da Firma Meier bis zur Zahlung nicht liquide ist, wird ein Kredit bei einer Bank beantragt.
  • Da die Bank eine Sicherheit möchte, wird die Forderung an Firma Müller per Zessionsvertrag abgetreten.
  • Sofern Firma Müller nicht rechtzeitig zahlt, geht die Forderung als Kreditsicherheit an die Bank über.

 

Die unterschiedlichen Zessionsarten

Zessionen können unter anderem zwischen Banken, Versicherungen, Unternehmen verschiedener Größen etc. durchgeführt werden. Unterschiedliche Zessionsarten regeln dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse:

  • Einzelzession: Hierbei wird eine einzelne Forderung abgetreten.
  • Rahmenzession: Unternehmen treten hier mehrere oder sogar alle Forderungen ab.
  • Globalzession: Vorhandene aber auch zukünftige Forderungen werden abgetreten.
  • Mantelzession: Forderungen werden nur bis zu einem Höchstbetrag abgetreten.
  • Inkassozession: Die Forderung wird an ein Inkassounternehmen oder eine Bank abgetreten.
  • Sicherungszession: Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Zessionskredit, also eine Sicherheitsabtretung für einen kurzfristigen Kredit bei einer Bank.
  • Offene Zession: Der Schuldner wird über die Abtretung benachrichtigt und zahlt an den Zessionar.
  • Stille Zession: Der Schuldner wird über die Abtretung nicht benachrichtigt und zahlt an den Zedenten.