Korrespondenz zwischen Dienstleister und Konsument
Das Inkassounternehmen übernimmt für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Kunden beziehungsweise mit dem Konsumenten. Diese ist je nach konkretem Fall sehr vielfältig. Zu Beginn eines Inkassoverfahrens stehen erneute Zahlungsaufforderungen und Mahnungen. Im Idealfall reichen diese Schritte aus, um den Konsumenten zur Zahlung zu bewegen.
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens ist für Ihren Kunden ein Signal, dass die Situation ernst ist. Viele Kunden reagieren auf diesem offiziellen Weg schneller, als wenn Sie alleine mit ihm weiter kommunizieren. Kann oder will der Konsument dennoch nicht bezahlen, verhandelt das Inkassounternehmen mit ihm über eine mögliche Ratenzahlung. Die Korrespondenz zwischen einem Inkassobüro und dem Konsumenten erfolgt in dieser Phase des Inkassoverfahrens über den Briefverkehr, E-Mails oder Telefonate.
Schufa-Eintrag
Inkassounternehmen dürfen einen Eintrag in die Schufa des Konsumenten veranlassen. Hierfür müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Forderung muss berechtigt sein. Der Konsument hat auch nach der zweiten Mahnung noch nicht bezahlt. Wenn der Konsument die Forderung bestreitet, darf das Inkassounternehmen bis zur eindeutigen Klärung noch keine Daten an die Schufa übermitteln.