Factoring vs. Inkasso: Wo liegt der Unterschied?
Factoring und Inkasso werden immer wieder synonym verwendet. Das ist allerdings falsch. Denn beide Optionen unterscheiden sich in der Frage, wann Sie welche Forderungen abtreten.
Inkasso
Ein Inkassodienstleister wird erst dann beauftragt, wenn begründete und bereits in Rechnung gestellte Forderungen einzutreiben sind. Kleinere Unternehmen wenden sich aus Kostengründen sogar erst dann an einen Inkassodienst, wenn Kunden mit ihrer Zahlung tatsächlich in Verzug sind und Mahnung ausgesprochen werden müssen. Das Inkassounternehmen kümmert sich dann um die Eintreibung dieser Außenstände. Das Unternehmen bleibt der offizielle Gläubiger, der das Inkassobüro lediglich in seinem Namen handeln lässt. Das Risiko verbleibt dementsprechend ebenfalls beim Unternehmen: Ist das Inkassobüro erfolglos, bleibt das beauftragende Unternehmen auf den Forderungen plus eventuellen Gerichtskosten, Inkassogebühren und Zinsen sitzen. Können die Forderungen aber doch noch realisiert werden, trägt der Schuldner sämtliche Kosten.
Factoring
Beim Factoring (oder Forderungsverkauf) dagegen werden sämtliche offenen Forderungen (also auch die zukünftigen) an den sogenannten Factor verkauft. Dieser zahlt zum Beispiel 80 bis 90 Prozent
der Forderungssumme unmittelbar an das Unternehmen. Die verbleibenden zehn bis 20 Prozent dienen als Sicherheitseinbehalt und werden (nach Abzug der eigentlichen Gebühren für das Factoring) bezahlt, sobald der Kunden die Rechnung beglichen hat. Auf diese Weise bleibt das Unternehmen dauerhaft liquide, denn der Factor zahlt jedes Mal, wenn ihm eine offene Rechnung übermittelt wird.
Im Gegensatz zum Inkasso wird der Factor beim echten Factoring selbst zum Gläubiger und übernimmt alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Dementsprechend ist er nun auch für das gesamte Forderungsmanagement verantwortlich und trägt das vollständige Ausfallrisiko, wenn eine Kunde endgültig nicht zahlt. Davon profitiert das Unternehmen, das die Rechnungssumme (abzüglich der Factoring-Gebühren) in jedem Fall zurückbekommt.
Auch wenn das Factoring erst einmal weniger risikobehaftet klingt, ist es dennoch nicht uneingeschränkt von Vorteil:
- Es fallen Gebühren von bis zu fünf Prozent des Rechnungsbetrags an, die das Unternehmen in jedem Fall tragen muss und nicht (wie beim Inkasso) an den säumigen Kunden weitergeben kann.
- Factoring eignet sich nicht für alle Branchen und Rechnungsformen. Die Leistungen, die abgerechnet werden, müssen beispielsweise bereits vollständig erbracht sein. Außerdem schließen die meisten Anbieter Factoring bei Bargeldgeschäften, Vorkasse oder Forderungen gegen Privatpersonen aus.
- In der Regel können keine einzelnen Rechnungen abgetreten werden, sondern nur das gesamte Portfolio.
Bietet sich nun also Inkasso oder Factoring eher an? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Umso praktischer, dass Sie sich gar nicht zwingend grundsätzlich festlegen müssen. Denn im Bereich Forderungsmanagement gibt es auch 360-Grad-Services, die neben Inkasso und Forderungskauf die präventiven Aufgaben wie Risikomanagement und Datenanalyse übernehmen. Genau das bieten auch wir von Lowell.